Eigentum verpflichtet


Nach Artikel 14 Abs. 2 GG soll der "Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Wie ist es mit Besitz? Selbst fremdes Eigentum loszuwerden ist nicht ganz einfach, wie man an obiger Verpackungsmülltonne sehen kann, wenn man bedenkt, dass sie schon geraume Zeit am Straßenrand steht.

In einer industriellen Überflussgesellschaft wie unserer ist der Umgang mit Sachen problematisch. Es besteht kaum Not am Erwerb von Sachen. Sachen bedürftigen Menschen zugute kommen zu lassen ist schwierig, da diese Menschen ihren Bedarf nicht bekannt machen.